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Vorgründungscoaching

 

AVGS-Schein in Kooperation mit STARTEFFEKT

 

 

 Wer hat Anspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Rechtsanspruch auf den AVGS haben alle arbeitsuchenden Personen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist gegeben.
  • Vor Beantragung des AVGS ist der Antragsteller während der vergangenen 3 Monate mindestens 6 Wochen arbeitslos.
  • Der Antragsteller ist noch nicht vermittelt.

Ein AVGS kann auch ohne Rechtsanspruch beantragt werden. Die Entscheidung liegt in diesen Fällen im Ermessen des Fallmanagers der Agentur für Arbeit.

  • Ist die Arbeitslosigkeit kürzer als 6 Wochen, kann im individuellen Fall ein AVGS ausgestellt werden.
  • Haben Sie bereits die Kündigung erhalten, befinden sich aber noch in Beschäftigung, kann ein AVGS ohne Rechtsanspruch beantragt werden.
  • Anspruchsberechtigte von Arbeitslosengeld II können einen AVGS beantragen. Die Bewilligung liegt jedoch auch hier im Ermessen des Fallmanagers.

Hier der Link zu unserem Partner:

https://www.starteffekt.de/

 

 

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